Ergotherapie wird von Ihrem behandelnden Arzt
verordnet. Damit die Rückerstattung der Kosten (abhängig von der jeweiligen Krankenkasse) garantiert werden kann, ist es notwendig die ärztliche Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich
bewilligen zu lassen.
Die Verordnung und eventuell vorhandene Befunde wären zum ersten Termin mitzubringen, um einen optimalen Therapiestart zu garantieren.